Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5930
OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02 (https://dejure.org/2003,5930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2003 - 9 U 148/02 (https://dejure.org/2003,5930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2003 - 9 U 148/02 (https://dejure.org/2003,5930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 Abs 4 ZPO
    Berufungsverfahren im Werklohnprozess: Unzulässigkeit einer Beweisaufnahme zu einem behaupteten, aber nicht aktenkundigen, richterlichen Hinweis erster Instanz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Gerichts bei unsubstantiiertem Vortrag der Parteien; Unterlassener Hinweis des Gerichts bei fehlender Aktenkundigkeit eines solchen; Zurückweisung wegen eines wesentlichen Mangels in der Tatsachenfeststellung ; Fehlerhaft unterlassene Zeugenvernehmung ...

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung wegen Nichteinvernahme eines Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterlicher Hinweis gilt nur, wenn aktenkundig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Hinweis nach § 139 ZPO muss dokumentiert sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Wie bereits die Begründung des Regierungsentwurfs zu dieser Vorschrift ausführt (BT-Drucks. 14/4722, S. 78), darf daher kein Beweis erhoben werden zur Frage, ob die Vorinstanz einen Hinweis erteilt hat (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 428, 429; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rn. 105; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 139 Rn. 28).
  • VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör;

    Insbesondere soll verhindert werden, daß in der Rechtsmittelinstanz über die Frage, ob das Ausgangsgericht seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder nicht, anderweitig Beweis - etwa durch Zeugenvernehmung - erhoben wird; vielmehr ist eine solche Beweiserhebung durch § 139 Abs. 4 Satz 2 und 3 ZPO ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 428).
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