Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 139 Abs 4 ZPO
Berufungsverfahren im Werklohnprozess: Unzulässigkeit einer Beweisaufnahme zu einem behaupteten, aber nicht aktenkundigen, richterlichen Hinweis erster Instanz - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinweispflicht des Gerichts bei unsubstantiiertem Vortrag der Parteien; Unterlassener Hinweis des Gerichts bei fehlender Aktenkundigkeit eines solchen; Zurückweisung wegen eines wesentlichen Mangels in der Tatsachenfeststellung ; Fehlerhaft unterlassene Zeugenvernehmung ...
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung wegen Nichteinvernahme eines Zeugen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Richterlicher Hinweis gilt nur, wenn aktenkundig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2002 - 12 O 295/02
- OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 428
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen …
Wie bereits die Begründung des Regierungsentwurfs zu dieser Vorschrift ausführt (…BT-Drucks. 14/4722, S. 78), darf daher kein Beweis erhoben werden zur Frage, ob die Vorinstanz einen Hinweis erteilt hat (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 428, 429;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rn. 105;… Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 139 Rn. 28). - VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; …
Insbesondere soll verhindert werden, daß in der Rechtsmittelinstanz über die Frage, ob das Ausgangsgericht seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder nicht, anderweitig Beweis - etwa durch Zeugenvernehmung - erhoben wird; vielmehr ist eine solche Beweiserhebung durch § 139 Abs. 4 Satz 2 und 3 ZPO ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 428).